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Re: Wer kontrolliert diesen Staat eigentlich?

Verfasst: Mi 11. Nov 2009, 15:21
von Walle
ich finde dieses "im hintergrund aggieren" ganz und gar nicht fortschrittlich. sicher, konfrontation und eskalation müssen auf jeden fall vermieden werden, doch nicht für den preis, gar nichts zu machen. hier ging es nicht um eine kneipenauseinandersetzung, bei der der klügere nachgegeben hat. diese aktion hatte die aussage "wir stehen über dem gesetz, wir haben das sagen" und ich bleibe dabei, dass solche ationen im keim erstickt werden müssen, allein schon, um die gefahr der wiederholung auszuschließen. bei einer entführung oder einer geiselnahme, bei der niemand zu schaden kommt, bleibt di polizei doch auch nicht im hintergrund und schaut überwachend zu. selbst beim eigenkonsum von drogen, wo sich die betreffene person nur selber schadet, wird eingegriffen. und dass ist auch richtg so, denn es ist nunmal ihre aufgabe, dass gesetze eingehalten werden. da gibt es keine grauzone und keine ausnahmen. meinetwegen soll das verhältnis noch krasser ausfallen, wasserwerfer, tränengas, hubschrauber, mir egal, hauptsache es wird deutlich: "MIT UNS NICHT!"
ich perönlich versuche ja selber, jeder konfrontation aus dem weg zu gehen, aber hier ist der fall ein ganz anderer, hier geht es um die öffentliche sicherheit.

Verfasst: Mi 11. Nov 2009, 15:21
von Anzeige

Re: Wer kontrolliert diesen Staat eigentlich?

Verfasst: Do 12. Nov 2009, 17:31
von feetzer
hat irgendwie etwas von charles krauthammer (btw, eindeutig einer der besten nachnamen!) ... der verkauft die massiven abhörmethoden und grundsätzlich alle einschränkungen von grundrechten nach 9/11 auch als unschlagbares sicherheitsargument und meint weiter das bush jun. eine positive geschichtseinschätzung bei späteren betrachtungen hinterlassen wird, da er ach so erfolgreich gehandelt hat.

Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999,

zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.5.2004, SächsGVBl. 2004, S. 148


§ 3

Polizeiliche Maßnahmen

(1) Die Polizei kann innerhalb der durch das Recht gesetzten Schranken die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, soweit die Befugnisse der Polizei nicht besonders geregelt sind.

(2) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat die Polizei diejenige zu treffen, die ihr nach pflichtmäßigem Ermessen erforderlich erscheint und den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.

(3) Durch eine polizeiliche Maßnahme darf kein Nachteil herbeigeführt werden, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht.


1) da steht ganz klar kann.
2) & 3) hat herme ya gesagt^^

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Arbeitszeit der Beamten des Freistaates Sachsen
(Sächsische Arbeitszeitverordnung – SächsAZVO) vom 03.Juni 2002 (SächsGVBl. S.190)>
zuletzt geändert: 10. April 2003 (SächsGVBl. S.94)

§ 11
Polizeibeamte

(1) Die im Wechseldienst eingesetzten Polizeibeamten versehen ihren Dienst entsprechend der Einteilung in Dienstgruppen auch an den dienstfreien Tagen (§§ 3 und 8) sowie in der sonst dienstfreien Zeit.

(2) Die nicht im Wechseldienst tätigen Polizeibeamten haben auch an den dienstfreien Tagen sowie in der sonst dienstfreien Zeit die unaufschiebbaren polizeilichen Aufgaben wahrzunehmen.

(3) Das Staatsministerium des Innern kann Verwaltungsvorschriften über die Dienststundenregelung der im Wechseldienst eingesetzten Polizeibeamten sowie über den Bereitschaftsdienst erlassen.


etwas entsprechenderes habe ich jetzt auf die schnelle leider nicht gefunden... aber denke mal, dass dies eigentlich schon ausreicht ;) und ansonsten wird es sicher nicht allzu große unterschiede zu sachsen-anhalt geben.

Verordnung über die Arbeitszeit
des Polizeivollzugsdienstes Sachsen-Anhalt
(ArbZVO Pol)
Vom 18. Oktober 1999

§ 2
Arbeitstage

Alle Tage der Woche sind Arbeitstage.

§ 3
Regelmäßige Arbeitszeit

(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Durchschnitt eines Jahres 40 Stunden. Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit soll zehn Stunden nicht überschreiten. Wenn die dienstlichen Verhältnisse es erfordern, können Abweichungen zugelassen werden.

§ 5
Ruhepause und Ruhezeit

(1) Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten zu gewähren. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden soll die Pause mindestens 45 Minuten betragen.

(3) Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf zusammenhängenden Stunden zu gewähren.

(4) Wenn die dienstlichen Verhältnisse es erfordern, können Abweichungen von Absatz 1 und 3 zugelassen werden.

§ 7
Dienstformen

Nach den dienstlichen Erfordernissen ist Dienst zu leisten in Form von

1.

Regeldienst,
2.

Wechselschichtdienst, Schichtdienst,
3.

Bedarfsdienst,
4.

Dienst aus besonderem Anlaß,
5.

Bereitschaftsdienst,
6.

Rufbereitschaft.


§ 13
Dienst aus besonderem Anlaß

Zur Arbeitszeit zählt auch der Dienst aus besonderem Anlaß, insbesondere die Teilnahme an polizeilichen Einsätzen und Übungen, Ausbildungsveranstaltungen, Dienstversammlungen, Dienstsport und sonstige dienstliche Verrichtungen einschließlich der Wahrnehmung von Gerichtsterminen aus dienstlicher Veranlassung.

§ 14
Rufbereitschaft

(1) In den Fällen des § 75 des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt werden Zeiten einer Heranziehung zur Dienstleistung auf die regelmäßige Arbeitszeit und bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen als vergütungsfähige Mehrarbeit angerechnet.

Re: Wer kontrolliert diesen Staat eigentlich?

Verfasst: Fr 13. Nov 2009, 17:31
von Fry
(3) Durch eine polizeiliche Maßnahme darf kein Nachteil herbeigeführt werden, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht.


ja, so knackig können dann wohl doch nur juristen formulieren... aber ich denke vor diesem hintergrund ist das verhalten der polizei umso gerechtfertigter.

artikel bei spiegel online, der sich um den straßenkrieg dreht.

Re: Wer kontrolliert diesen Staat eigentlich?

Verfasst: Mi 18. Nov 2009, 13:09
von klemmi
hat irgendwie etwas von charles krauthammer
- nein. denn: von
massiven abhörmethoden und grundsätzlich alle einschränkungen von grundrechten
spricht außer diesen paar pfeifen, die die youtube-kommentare verfasst haben, keiner, auch walle nicht in seinem letzten beitrag.
welche der von ihm angesprochenen maßnahmen hat denn was mit menschenrechtsverletzung zu tun? was die angels da gemacht haben, war vielleicht kein himmelschreiendes verbrechen, aber auf jeden fall eine gezielte provokation der staatsgewalt und ein inanspruchnehmen von rechten, die nach dem prinzip der staatlichen souveränität der polizei zustehen, aber auf keinem fall irgendeiner organisation. und wenn die typen ein kleines bisschen mehr nach SA aussehen würden, wär es glaub ich kein problem für jeden, das einzusehen. auf eine solche provokation und (was wichtiger ist!) gegen einen solchen gesetzesverstoß hat die polizei selbstverständlich vorzugehen. der einsatz einer polizeilichen übermacht in dieser situation wäre gerechtfertigt gewesen, und ich verstehe nicht, wie man das als verletzung von menschenrechten bezeichnen kann - ausgenommen den fall, die herren in uniform kriegen mal wieder so eine art powertrip und missbrauchen ihre befugnisse. der polizeieinsatz an sich wäre aber doch keine verletzung von bürger- und menschenrechten!

nun ist es natürlich ein altbekannter konservativer reflex, nach so vielen hubschraubern, wasserwerfen und spezialeinheiten zu rufen, wie man kriegen kann, und eine gefährdung wegzuprügeln. das kann nicht das ziel sein, das versteht sich von selbst.
sicher, hätte man mit 500 mann schlagartig die gesamte szenerie umstellt und per lautsprecher den sofortigen rückzug angeordnet, hätte man macht demonstriert... wäre aber sau schwierig zu organisieren gewesen.
und was irgendwelche banden auf die beine stellen können, ist für die polizei zu schwierig zu organisieren? kann sein dass du recht hast, aber dann läuft da wirklich was schief...

mal angenommen, die hätten versucht in dieser situation einzuschreiten und die typen dort zu vertreiben: es hätte wahrscheinlich üble schlägerein gegeben, vielleicht sogar tote.
und da hast du, glaube ich, leider recht. ich für meinen teil komme zu dem schluss: in dieser ganz speziellen situation hat die polizei vor ort vielleicht richtig gehandelt und die situation korrekt eingeschätzt. aber ich bin auch der meinung, dass man das nicht auf die grundsatzdiskussion übertragen kann. ums auf den punkt zu bringen, man sollte bei künftigen, ähnlichen fällen nicht von der polizei fordern, sich wieder so zu verhalten - sondern dafür sorgen, dass sie es nicht muss! und an der stelle kommen dann vorschläge wie "polizisten in großer zahl aus der bereitschaft holen" oder ähnliches ins spiel.

Re: Wer kontrolliert diesen Staat eigentlich?

Verfasst: Mi 18. Nov 2009, 13:55
von Walle
kann ich so vollkommen unterschreiben

Re: Wer kontrolliert diesen Staat eigentlich?

Verfasst: Do 19. Nov 2009, 04:41
von Wolfi
da ich zu blöd bin ne antwort zu tippen und den text gelöscht habe mache ich es kurz:

eine motorrad gang hat sicher weniger zu organisieren und zu bedenken, als die polizei...