Seite 1 von 3

Carl Zeiss Jena

Verfasst: Di 2. Feb 2010, 07:48
von yoschi
Wer fährt zum Derby?

Verfasst: Di 2. Feb 2010, 07:48
von Anzeige

Re: Carl Zeiss Jena

Verfasst: Di 2. Feb 2010, 09:17
von feetzer
zu einem w000t?

Re: Carl Zeiss Jena

Verfasst: Di 2. Feb 2010, 11:39
von Walle
zum randalemachen? mit riesem polizeiaufgebot? und alle regen sich über verschwendete steuergelder auf -.-

Re: Carl Zeiss Jena

Verfasst: Di 2. Feb 2010, 12:53
von Fry
Walle hat geschrieben:zum randalemachen? mit riesem polizeiaufgebot? und alle regen sich über verschwendete steuergelder auf -.-
*

*zitiert nach: Grützner, Marcel: So verkacke ich es mir so richtig. Hrsg. von Harald Mordopfer. Kapitel II: Sich grundlos über die Hobbies anderer aufregen und mit Pauschalisierungen zur Weißglut bringen. Celle: Forumsergüsse 2010. Erschienen in 5 Bänden, 7. und noch anfeindendere Auflage.

Re: Carl Zeiss Jena

Verfasst: Di 2. Feb 2010, 13:00
von feetzer
grandios... :D

wenn es aber nun mal auch nicht völlig grundlos war...

Re: Carl Zeiss Jena

Verfasst: Di 2. Feb 2010, 15:50
von klemmi
nicht grundlos, vielleicht sogar gut begründbar... aber leider schon sehr oft fruchtlos diskutiert^^ ersparen wir uns das diesmal, leute?

Re: Carl Zeiss Jena

Verfasst: Di 2. Feb 2010, 16:37
von feetzer
ersparen wir uns w000t?

Re: Carl Zeiss Jena

Verfasst: Di 2. Feb 2010, 17:37
von Walle
diskussionen zu diesem thema sind sinnlos, da, egal wie gut oder schlecht die argumente sind, eh keiner von seiner meinung abweichen wird. ich wollte auch keine diskussion lostreten und werde mich auch an keinerlei diskussion beteiligen. ich habe lediglich meinen unmut zu den honorenden kosten geäußert, die eigentlich nicht sein müssten und hoffe, dass diese kosten endlich auf die vereine übertragen werden. vielleicht kommen die "fans" dann zur besinnung und konzentrieren sich auf das wessntliche: den sportlichen charakter.

@herme: deine blödmacherei kannst du mal schön stecken lassen, ich bin nämlich nicht der einzige, der mit den polizeikosten bei fussballspielen nicht einverstanden ist:

http://www.handelsblatt.com/magazin/fus ... ze;2022467

Re: Carl Zeiss Jena

Verfasst: Di 2. Feb 2010, 18:12
von feetzer
näääääääääää, auf die vereine? naja... sehr minderwertig diese meinung. die sollten auf die ticketpreise drauf geschlagen (haha, ihr versteht, wah?) werden :) dann hätten die krawallis wenigstens einen grund :D

Re: Carl Zeiss Jena

Verfasst: Mi 3. Feb 2010, 10:39
von yoschi
Mich regt sowas hier entschieden mehr auf, als hohe Einsatzkosten für unterbezahlte Politzisten, auf die ich bei jedem Fussballspiel verzichten könnte, da ich bis jetzt immer alleine für meine Sicherheit gesorgt habe.

Osnabrücker Staatsanwalt muss Polizeibeamten anklagen
Von Rainer Lahmann-Lammert

Weil er einem jungen Fußballfan das Trommelfell zerschlug, bekommt ein 56-jähriger Polizist demnächst eine Anklage. Diese Anklage musste vom Oberlandesgericht Oldenburg erzwungen werden, denn die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte das Verfahren zuvor eingestellt. Erst vor wenigen Wochen hatte es einen ähnlichen Fall gegeben.

Es passierte nach dem Endspiel der Fußball-Europameisterschaft am Abend des 29. Juni 2008. Deutschland unterlag gegen Spanien 0:1, die Osnabrücker Innenstadt war voll von jubelnden und trauernden Fans. Auch in der Bierstraße war Partystimmung. Als sich ein Streifenwagen näherte, machten die jungen Leute Platz. Nur ein 18-jähriger Schüler, der sich die Ohren mit Musik aus dem MP3-Player zudröhnte, reagierte nicht. In Handschellen wurde er zur Wache an der Pagenstecherstraße gebracht. Sein Anwalt Jochen Poggemann sagt, die Beamten hätten unverhältnismäßig gehandelt – in „Rambo-Manier“.

Im Kern geht es aber um das, was sich anschließend auf der Wache ereignete. Der Fußballfan nervte den Polizeioberkommissar mit seinen Sprüchen. „Ey Alter!“ rief er immer wieder, oder er fragte penetrant: „Was soll das Ganze, Alter?“

Der Polizeibeamte, der drei Tage zuvor seinen 55. Geburtstag gefeiert hatte, empfand das als Beleidigung. Er fasste den vor ihm sitzenden jungen Mann an die Jacke und verpasste ihm eine Ohrfeige. Dabei riss das Trommelfell des 18-jährigen Schülers, und es blutete aus dem Ohr.

So beschreibt das Oberlandesgericht Oldenburg die Geschehnisse an jenem 29. Juni. Über seinen Rechtsanwalt Jochen Poggemann hatte der Fußballfan das OLG angerufen, um eine Anklage der Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen den Polizisten zu erzwingen. Mit Erfolg. Die Behörde am Kollegienwall muss den Fall noch einmal aufrollen.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte auch zu gewichten, ob der Polizist den Schlag aufs Ohr möglicherweise in Notwehr verabreicht hat. Nach seiner Aussage wollte ihm der junge Mann nämlich gegen das Bein treten. Nicht sehr glaubwürdig, konstatierte das Gericht, das sich auf Widersprüche in der ersten und zweiten Aussage des Beamten stützte.

Auf Notwehr hätte sich allenfalls der festgenommene junge Mann berufen können, um die Bedrohung durch den Polizisten abzuwehren, konstatieren die Oldenburger Richter. Sie berufen sich auf die Aussage eines zweiten Polizeioberkommissars, der sich im selben Raum aufhielt. Er hatte von einem Tritt oder einem Trittversuch nichts mitbekommen.

Rechtsanwalt Poggemann empfindet es als „erschreckend“, dass die Osnabrücker Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Polizisten eingestellt hat, und dass sich die Generalstaatsanwaltschaft dieser Sichtweise angeschlossen hat. Körperverletzung im Amt sei von Gesetzes wegen zu ahnden, sagt der Rechtsvertreter des verletzten Fußballfans, „weil sonst das Vertrauen in die Polizei massiv gestört wird“.

Mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts muss die Osnabrücker Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen den Polizeioberkommissar erheben. Was dabei heraus kommt, ist offen. Ein Richter des Amtsgerichts muss entscheiden, ob der Beamte eine Straftat begangen hat oder nicht.

Das OLG in Oldenburg lässt sich nicht dazu hinreisßen, die Frage nach der Schuld zu beantworten. Im Beschluss heißt es: „Der Beschuldigte ist der ihm zur Last gelegten Straftat in dem für eine Anklageerhebung erforderlichen Maß verdächtig. Ob er der ihm vorgeworfenen Tat schuldig ist, hatte der Senat nicht zu prüfen...“

Vor kurzem hatte das OLG die Osnabrücker Staansanwaltschaft schon einmal gezwungen, gegen einen Polizisten zu ermitteln. Dabei ging es um die Misshandlung eines Graffitisprayers. Am Ende wurde der 28-jährige Streifenpolizist vom Amtsgericht freigesprochen – aus Mangel an Beweisen. „Im Zweifel für den Angeklagten“, lautete das Urteil.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Andreas Heuer bestreitet, dass Polizeibeamte von seiner Behörde anders behandelt würden als andere Beschuldigte. Gegenüber unserer Zeitung erklärte er, bei den beiden Fällen handle es sich um ein zufälliges zeitliches Zusammentreffen.

http://www.neue-oz.de/preexport_startsei…verletzung.html



Ohrfeige für die Anklage
Ein Kommentar von Rainer Lahmann-Lammert
Polizeibeamte sind nicht zu beneiden. Sie müssen für andere den Kopf hinhalten und sich auch noch anpöbeln lassen. Sollten wir nicht ein Auge zudrücken, wenn ein Ordnungshüter mal einen schlechten Tag hat und ihm die Hand ausrutscht?

Nein, sollten wir nicht. Das Vertrauen in den Rechtsstaat wird erschüttert, wenn für Polizisten andere Maßstäbe gelten sollen als für Randalierer, Handtaschendiebe oder Anlagebetrüger. Mehr noch: Von einem Polizisten darf vorbildhaftes Verhalten erwartet werden, das im Zweifel über Missverständnisse erhaben ist.

Wer diesem Anspruch nicht gewachsen ist, sollte sich für einen anderen Beruf entscheiden. Und wer sich im Amt nicht unter Kontrolle hat, muss sich vor Gericht verantworten wie jeder andere Beschuldigte auch.

Der OLG-Beschluss ist eine Ohrfeige für die Osnabrücker Staatsanwaltschaft, die gleich zwei Anklagen gegen Polizeibeamte abgewürgt hat, obwohl es gute Gründe gab, die Frage nach der Schuld zu stellen. Dass der erste Fall vor knapp sechs Wochen mit einem Freispruch endete, ist noch keine Bestätigung für die Staatsanwaltschaft. Auch ein Polizist muss sich einem Gerichtsverfahren stellen, damit Zweifel an der Gleichbehandlung gar nicht erst aufkommen.

rll@neue-oz.de
http://www.neue-oz.de/preexport_startsei…izeigewalt.html


rll Osnabrück.
Zweimal in kurzer Zeit hat das Oberlandesgericht die Osnabrücker Staatsanwaltschaft gezwungen, gegen Polizisten zu ermitteln. Drücken die Staatsanwälte in solchen Fällen ein Auge zu? Nein, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt An dreas Heuer.

Auf Gleichbehandlung pocht der Leitende Oberstaatsanwalt Andreas Heuer. Foto: Lewandowski
Auf Gleichbehandlung pocht der Leitende Oberstaatsanwalt Andreas Heuer. Foto: Lewandowski

Behandelt die Staatsanwaltschaft einen verdächtigen Polizisten nach den gleichen Grundsätzen wie einen verdächtigen Randalierer?

Die Staatsanwaltschaft arbeitet nach dem Legalitätsprinzip. Das heißt, sie geht allen Straftaten nach. Dabei spielt auch keine Rolle, wer die Straftaten begangen hat. Hinsichtlich der Bewertung der Beweislage gelten hinsichtlich jedes Beschuldigten die gleichen Grundsätze. Maßstab ist die Strafprozessordnung. Eine Bevorzugung irgendeiner Gruppe gibt es nicht, natürlich auch nicht der Polizei.

Wie ist es zu erklären, dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück in kurzer Folge bei zwei Polizisten von einer Anklage wegen Körperverletzung absah, aber jeweils vom Oberlandesgericht dazu gezwungen werden musste?

Das liegt an einer unterschiedlichen Bewertung der Beweislage. Das Oberlandesgericht hat in beiden Fällen die Beweislage anders gesehen als die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft hatte einen hinreichenden Tatverdacht verneint, das OLG hatte ihn bejaht.

Vor dem Oberlandesgericht hatte sie die Entscheidung eingehend geprüft. In einem der Fälle hat mittlerweile das Amtsgericht Osnabrück den angeklagten Polizeibeamten rechtskräftig freigesprochen. Damit ist es der Bewertung der Staatsanwaltschaft gefolgt.

Was werden Sie tun, um solche Fälle in Zukunft zu verhindern?

Die Strafprozessordnung sieht bereits jetzt eine umfassende und engmaschige Kontrolle der Einstellungsentscheidungen des Staatsanwalts vor. Der Geschädigte kann Beschwerde einlegen, die Entscheidung wird dann von zwei Staatsanwälten bei der Staatsanwaltschaft und einem weiteren Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft überprüft. Der Anklageerstatter hat zudem in vielen Fällen die Möglichkeit, beim OLG die Klageerzwingung zu beantragen.

Das zeitliche Zusammentreffen der beiden in Rede stehenden Fälle hat nichts mit einer Ungleichbehandlung von Beschuldigten zu tun. Wie bereits erwähnt, behandelt die Staatsanwaltschaft alle Beschuldigten nach denselben Maßstäben. Es handelt sich vielmehr um ein zufälliges zeitliches Zusammentreffen.
http://www.neue-oz.de/information/noz_pr…k/24381392.html