Re: Carl Zeiss Jena
Verfasst: Mi 3. Feb 2010, 10:44
oder das hier:
Polizeigewalt? Gericht ordnet Prozess an
ack Osnabrück.
Ist es in Osnabrück zu einem Fall von Polizeibrutalität gekommen? Mit dieser Frage muss sich ab Montag das Amts gericht auseinandersetzen. Ein 28-jähriger Beamter soll im vergangenen Jahr einen Graffiti sprayer misshandelt und schwer verletzt haben. Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) hatte die Anklage gegen den Willen der Staatsanwaltschaft angeordnet.
Zu dem Zwischenfall kam es in den frühen Morgenstunden des 19. Februar 2008. Ein Zeitungszusteller beobachtete, wie ein Maskierter auf ein Gebäude an der Bohmter Straße die Buchstaben „TNC“ sprühte. Er rief die Polizei. Als die Beamten wenig später eintrafen, gab der Sprayer, ein damals 26-jähriger Student, Fersengeld und rannte auf die nahe gelegene Bahnstrecke.
Über das, was dann geschah, gehen die Schilderungen auseinander. Die drei an dem Einsatz beteiligten Polizisten gaben zu Protokoll, der Verdächtige sei gestolpert und habe sich bei seinem Sturz schwere Gesichtsverletzungen zugezogen.
Der Student hingegen behauptete, zu Boden gegangen und anschließend mit brutaler Gewalt misshandelt worden zu sein. Der 28-jährige Polizist, der sich nun vor Gericht verantworten muss, habe seinen Kopf mehrmals mit Wucht in das Schotterbett geschlagen. Außerdem sei er von ihm und möglicherweise auch von den anderen Polizisten geschlagen und getreten worden.
Fest steht, dass der Sprayer, der im Prozess als Nebenkläger auftritt, Hautabschürfungen und massive Brüche in beiden Kiefern erlitt. Da es später während einer Operation zu Komplikationen kam, trug der junge Mann darüber hinaus eine dauerhafte Schwächung des Gesichtsnervs davon.
Können solche Verletzungen tatsächlich nur durch einen Sturz verursacht worden sein? Diese Frage wird nach Einschätzung des Osnabrücker Strafverteidigers Jens Meggers, der den angeklagten Polizisten vertritt, zum Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens werden. Für Meggers steht indes fest: „An den Vorwürfen ist nichts, aber auch gar nichts dran.“
So sah es auch die Staatsanwaltschaft Osnabrück, die im Nachgang die beteiligten Polizisten und die behandelnden Ärzte als Zeugen vernommen hatte. Das vorsorglich eingeleitete Verfahren wegen Körperverletzung im Amt wurde eingestellt – eine Einschätzung, die wenig später von der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg bestätigt wurde.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hingegen folgte der Auffassung der Staatsanwälte nicht. Als Ergebnis eines sogenannten Klageerzwingungsverfahrens, das der Student angestrebt hatte, wiesen die Oberlandesrichter die Staatsanwaltschaft an, den Polizisten doch noch anzuklagen – ein im Justiz-Alltag sehr seltener Vorgang, wie der Osnabrücker Behördensprecher Volker Brandt gestern bestätigte.
Für den Beamten geht es nun um seine berufliche wie auch private Existenz. Im Falle einer Verurteilung droht ihm nicht nur eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren, sondern auch das Ende seiner Laufbahn als Polizist. Außerdem kämen wahrscheinlich massive Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen auf ihn zu. Rechtsanwalt Meggers: „Davon hängt sein ganzes Leben ab.
********************************************************************************
Ergebnis:
Am ersten Verhandlungstag wurde die Anklage verlesen, den Tatvorwurf seht ihr ja im Pressebericht. Der Bulle (entpuppte sich als Zivi von uns) schilderte den Tathergang aus seiner Sicht, verweigerte aber Fragen der Richterin, Staatsanwalt bzw. des Anwalts. Er sagte aus, die Festnahme sei ganz "normal" verlaufen, der Sprayer auf der Flucht im Gleisbett gestürzt, dabei derbe hingeknallt und der Bulle sei dann beim abrupten bremsen aus Versehen auf ihn drauf geknallt. Danach dann die Vernehmung des Sprayers, er bestätigte soweit das Fluchtgeschehen, sagte auch, dass er hingeknallt sei, sich aber mit den Händen reflexartig abstützen könnte. Danach sei sein Kopf 2-3 mal "durch´s Gleisbett gezogen" worden und er habe 4-5 Tritte oder Schläge verspürt. Von wem konnte er nicht sagen, da sein Kopf halt nach unten ins Gleisbett gedrückt wurde. Die ersten 3 Zeugen waren dann Bullen, die am Einsatz beteiligt waren. 2 Bullen, die direkt nach dem unser Zivi den Sprayer zu fassen hatte da waren und ihn festnahmen verweigerten die Aussagen mit der Begründung, weil sie indirekt auch unter Verdacht standen, da der genaue Täter unklar war. Der 3te Bulle hat den Sprayer ins Krankenhaus gebracht und sagte aus, er hat nichts von Gewalt oder so gesagt, im Gegenteil, es wurde recht "normal" nen Smalltalk gehalten. Außerdem schilderte er, wie Festnahmen normalerweise ablaufen und das es durchaus üblich sei, wenn Fluchtgefahr bestehe und ne sturmhaube aus der Jackentasche guckt, dass der Körper bewegungsunfähig gehalten wird und der Kopf nach unten gedrückt wird. Außerdem sorgte der Satz "Wer vor der Polizei wegläuft muß damit rechnen, härter angefasst zu werden" für ein gewisses Raunen im Publikum. Dann ware noch 2 relativ unwichtige Leute da, die bei der OP dabei waren, die konnten nicht wirklich was zur sache beitragen... Nach Tag 1 also quasi Aussage vs. Aussage...
Tag 2 waren dann 3 oder 4 Ärzte als Zeugen geladen, ein Arzt der Notaufnahme, ein Arzt der die OP durchgeführt, ein weiterer aus Hamburg der ein Gutachten erstellt hat und schlußendlich war noch ein neutraler Gutachter da, der über die medizinischen Details auskunft erteilen sollte und eine einschätzung abgeben sollte. Es ging darum, anhand der Verletzungen zu ermitteln, wie die Verletzungen zustande kamen und dementsprechend der Tathergang gewesen sein musste. Kurz und knapp waren sich alle Ärzte einig, dass die Verletzung durch EINE !!!! Gewalteinwirkung zustande kam, weil die ganzen Kieferbrüche irgendwie wie eine "Welle" direkt und indirekt aufeinanderfolgten. Diese eine Gewalteinwirkung könnte der Sturz gewesen sein oder aber auch ein heftiger Druck ins Gleisbett (Schlag, Triit, Drauffallen des Cops)... Ausgeschlossen wurden aber mehrere Gewalteinwirkungen auf den Kiefer... Photos (direkt nach der Festnahme), Röntgenbilde rund die Arztberichte schließen mehrere Gewalteinwirkungen komplett aus, weil mehrere Prellungen, "blaue Flecken" oder ähnliches komplett nicht auszumachen waren. Dadurch deckte sich das nicht mehr mit der Aussage (2-3mal ins Gleisbett, 4-5 Schläge/Tritte) und dem Gericht blieb quasi nichts anderes übrig, als den Cops freizusprechen... Denn selbst wenn er die Verletzung durchßs drauffallen verschuldet hat, ist eine Absicht nicht nachzuweisen gewesen.
Polizeigewalt? Gericht ordnet Prozess an
ack Osnabrück.
Ist es in Osnabrück zu einem Fall von Polizeibrutalität gekommen? Mit dieser Frage muss sich ab Montag das Amts gericht auseinandersetzen. Ein 28-jähriger Beamter soll im vergangenen Jahr einen Graffiti sprayer misshandelt und schwer verletzt haben. Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) hatte die Anklage gegen den Willen der Staatsanwaltschaft angeordnet.
Zu dem Zwischenfall kam es in den frühen Morgenstunden des 19. Februar 2008. Ein Zeitungszusteller beobachtete, wie ein Maskierter auf ein Gebäude an der Bohmter Straße die Buchstaben „TNC“ sprühte. Er rief die Polizei. Als die Beamten wenig später eintrafen, gab der Sprayer, ein damals 26-jähriger Student, Fersengeld und rannte auf die nahe gelegene Bahnstrecke.
Über das, was dann geschah, gehen die Schilderungen auseinander. Die drei an dem Einsatz beteiligten Polizisten gaben zu Protokoll, der Verdächtige sei gestolpert und habe sich bei seinem Sturz schwere Gesichtsverletzungen zugezogen.
Der Student hingegen behauptete, zu Boden gegangen und anschließend mit brutaler Gewalt misshandelt worden zu sein. Der 28-jährige Polizist, der sich nun vor Gericht verantworten muss, habe seinen Kopf mehrmals mit Wucht in das Schotterbett geschlagen. Außerdem sei er von ihm und möglicherweise auch von den anderen Polizisten geschlagen und getreten worden.
Fest steht, dass der Sprayer, der im Prozess als Nebenkläger auftritt, Hautabschürfungen und massive Brüche in beiden Kiefern erlitt. Da es später während einer Operation zu Komplikationen kam, trug der junge Mann darüber hinaus eine dauerhafte Schwächung des Gesichtsnervs davon.
Können solche Verletzungen tatsächlich nur durch einen Sturz verursacht worden sein? Diese Frage wird nach Einschätzung des Osnabrücker Strafverteidigers Jens Meggers, der den angeklagten Polizisten vertritt, zum Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens werden. Für Meggers steht indes fest: „An den Vorwürfen ist nichts, aber auch gar nichts dran.“
So sah es auch die Staatsanwaltschaft Osnabrück, die im Nachgang die beteiligten Polizisten und die behandelnden Ärzte als Zeugen vernommen hatte. Das vorsorglich eingeleitete Verfahren wegen Körperverletzung im Amt wurde eingestellt – eine Einschätzung, die wenig später von der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg bestätigt wurde.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hingegen folgte der Auffassung der Staatsanwälte nicht. Als Ergebnis eines sogenannten Klageerzwingungsverfahrens, das der Student angestrebt hatte, wiesen die Oberlandesrichter die Staatsanwaltschaft an, den Polizisten doch noch anzuklagen – ein im Justiz-Alltag sehr seltener Vorgang, wie der Osnabrücker Behördensprecher Volker Brandt gestern bestätigte.
Für den Beamten geht es nun um seine berufliche wie auch private Existenz. Im Falle einer Verurteilung droht ihm nicht nur eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren, sondern auch das Ende seiner Laufbahn als Polizist. Außerdem kämen wahrscheinlich massive Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen auf ihn zu. Rechtsanwalt Meggers: „Davon hängt sein ganzes Leben ab.
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Ergebnis:
Am ersten Verhandlungstag wurde die Anklage verlesen, den Tatvorwurf seht ihr ja im Pressebericht. Der Bulle (entpuppte sich als Zivi von uns) schilderte den Tathergang aus seiner Sicht, verweigerte aber Fragen der Richterin, Staatsanwalt bzw. des Anwalts. Er sagte aus, die Festnahme sei ganz "normal" verlaufen, der Sprayer auf der Flucht im Gleisbett gestürzt, dabei derbe hingeknallt und der Bulle sei dann beim abrupten bremsen aus Versehen auf ihn drauf geknallt. Danach dann die Vernehmung des Sprayers, er bestätigte soweit das Fluchtgeschehen, sagte auch, dass er hingeknallt sei, sich aber mit den Händen reflexartig abstützen könnte. Danach sei sein Kopf 2-3 mal "durch´s Gleisbett gezogen" worden und er habe 4-5 Tritte oder Schläge verspürt. Von wem konnte er nicht sagen, da sein Kopf halt nach unten ins Gleisbett gedrückt wurde. Die ersten 3 Zeugen waren dann Bullen, die am Einsatz beteiligt waren. 2 Bullen, die direkt nach dem unser Zivi den Sprayer zu fassen hatte da waren und ihn festnahmen verweigerten die Aussagen mit der Begründung, weil sie indirekt auch unter Verdacht standen, da der genaue Täter unklar war. Der 3te Bulle hat den Sprayer ins Krankenhaus gebracht und sagte aus, er hat nichts von Gewalt oder so gesagt, im Gegenteil, es wurde recht "normal" nen Smalltalk gehalten. Außerdem schilderte er, wie Festnahmen normalerweise ablaufen und das es durchaus üblich sei, wenn Fluchtgefahr bestehe und ne sturmhaube aus der Jackentasche guckt, dass der Körper bewegungsunfähig gehalten wird und der Kopf nach unten gedrückt wird. Außerdem sorgte der Satz "Wer vor der Polizei wegläuft muß damit rechnen, härter angefasst zu werden" für ein gewisses Raunen im Publikum. Dann ware noch 2 relativ unwichtige Leute da, die bei der OP dabei waren, die konnten nicht wirklich was zur sache beitragen... Nach Tag 1 also quasi Aussage vs. Aussage...
Tag 2 waren dann 3 oder 4 Ärzte als Zeugen geladen, ein Arzt der Notaufnahme, ein Arzt der die OP durchgeführt, ein weiterer aus Hamburg der ein Gutachten erstellt hat und schlußendlich war noch ein neutraler Gutachter da, der über die medizinischen Details auskunft erteilen sollte und eine einschätzung abgeben sollte. Es ging darum, anhand der Verletzungen zu ermitteln, wie die Verletzungen zustande kamen und dementsprechend der Tathergang gewesen sein musste. Kurz und knapp waren sich alle Ärzte einig, dass die Verletzung durch EINE !!!! Gewalteinwirkung zustande kam, weil die ganzen Kieferbrüche irgendwie wie eine "Welle" direkt und indirekt aufeinanderfolgten. Diese eine Gewalteinwirkung könnte der Sturz gewesen sein oder aber auch ein heftiger Druck ins Gleisbett (Schlag, Triit, Drauffallen des Cops)... Ausgeschlossen wurden aber mehrere Gewalteinwirkungen auf den Kiefer... Photos (direkt nach der Festnahme), Röntgenbilde rund die Arztberichte schließen mehrere Gewalteinwirkungen komplett aus, weil mehrere Prellungen, "blaue Flecken" oder ähnliches komplett nicht auszumachen waren. Dadurch deckte sich das nicht mehr mit der Aussage (2-3mal ins Gleisbett, 4-5 Schläge/Tritte) und dem Gericht blieb quasi nichts anderes übrig, als den Cops freizusprechen... Denn selbst wenn er die Verletzung durchßs drauffallen verschuldet hat, ist eine Absicht nicht nachzuweisen gewesen.